Standartschäden sind alle Schäden, welche nicht in das Segment Kleinschaden fallen, somit in der Regel Schäden ab 2.000,- EUR.
Meine Abrechnung mit Ihnen erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand zuzüglich Fahrt- und Bürokosten.
Der Standartschadenauftrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Kontaktaufnahme mit dem Kunden innerhalb von 48 Stunden ab Auftragsannahme (von Montag bis Freitag)
- Besichtigung so zeitnah wie möglich, je nach Erfordernis und Rücksprache mit Ihnen gegebenenfalls auch mehrere Ortstermine
- Ermittlungen zum Grunde und zur Höhe
- Einleitung von Not- und Schadenminderungsmaßnahmen
- Angebots- und Rechnungsprüfungen, Plausibilitätsüberprüfung
- auf Wunsch auch Reparaturbegleitung
- überschlägige Prüfung der Versicherungssumme, gegebenenfalls Berechnung der Versicherungssumme
- Prüfung auf Fahrlässigkeit, Regreß und Betrug (bei Verdacht und der Empfehlung von weiteren Ermittlungen erfolgen diese gegebenenfalls nach Rücksprache mit Ihnen)
- Je nach Erfordernis die Aufnahme von Schaden- bzw. Informationsprotokollen nebst Rechtsbelehrung nach § 28 VVG, dies grundsätzlich ab einer voraussichtlichen Schadenhöhe von ca. 5.000 EUR. Sofern
Sie es anders möchten auch erst bei höheren oder bereits bei niedrigeren Schäden.
- Bei Feuer- und Einbruchdiebstahlschäden ab voraussichtlich 5.000 EUR Rücksprache mit Polizei und/ oder Feuerwehr, bei Verdacht oder einfach nur weil Sie es anders wünschen auch eher
- Entschädigungsvereinbarung bzw. Vorschlag (selbstverständlich vorbehaltlich Ihrer Zustimmung)
- Durchgehende Information über den aktuellen Sachstand an Sie
- Zeitnahe Berichterstattung mit Fotodokumentation, regelmäßig innerhalb von 48 Stunden ab Ortsterminende.